Grunderwerbssteuer


Die Grunderwerbssteuer ist eine Verkehrsteuer für Rechtsgeschäfte und Rechtsvorgänge, die die Übereignung und den Erwerb des Eigentums von inländischen Grundstücken zum Gegenstand haben. Verkehrsteuer für Rechtsgeschäfte und Rechtsvorgänge, die die Übereignung und den Erwerb des Eigentums von inländischen Grundstücken zum Gegenstand haben, in Höhe von 3,5 Prozent (2 Prozent unter Ehegatten, Eltern und Kindern) vom Kaufpreis, eine formell gemeinschaftliche Bundesabgabe, fließt jedoch zu 96 Prozent den Gemeinden zu.

Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind gesetzlich befugt, die Steuer für Erwerbsvorgänge an Grundstücken selbst zu berechnen mit der Verpflichtung, die Selbstberechnung dem zuständigen Finanzamt anzumelden und die Steuer zum Fälligkeitstag zu entrichten. Die Anmeldung der Selbstberechnung hat mittels automationsunterstützter Datenübermittlung zu erfolgen.