Moderne Terrassenwohnung mit privatem Liftzugang & Wunschküche im Herzen der Stadt
Bahnhofplatz, 3100 St. Pölten
101,69 m2Wohnfläche
3Zimmer
134,64 m2Nutzfläche
€ 1.300Gesamtkosten
Die gegenständliche Wohnung befindet sich am Bahnhofplatz. Die in unmittelbarer Nähe erreichbaren Naherholungsflächen bilden die Franz Josef und Traisen-Promenade, die Traisen und den Sparkassenpark.
Wohnfläche: ca. 101,69 m² zzgl. ca. 36,54 m² Terrasse mit exklusivem Liftzugang, inkl. Kellerabteil, 5 Jahre befristet zu mieten, Kündigungsfrist 3 Monate
Gesamtmiete: € 1.300,00 inkl. BK, Lift-BK und USt.
Die Wohnung verfügt über ein zentrales Gangbereich, eine Küche mit Essbereich und Zugang zur Terrasse, ein Wohnzimmer ebenfalls mit Terrassenzugang, zwei Schlafzimmer, einen Innenflur mit Abstellraum, ein Tageslichtbad mit Badewanne und WC, ein weiteres Badezimmer mit Dusche und WC sowie einen zusätzlichen Abstellraum.
Stockwerkslage/Aufzug: 4. Stock / Ja
beziehbar ab voraussichtlich: sofort
Ausstattung: Glas-Schiebetüren, Parkett- und Fliesenböden, Liftzugang bis zur eigenen Terrasse oder ins Stiegenhaus. Die Küche kann vom Mieter frei gewählt werden – die Kosten übernimmt der Vermieter, hochwertige Sanitäreinrichtungen, Waschmaschinen Anschluss, Medienanschlüsse.
Kaution: 3 Bruttomonatsmieten
Provision: KEINE
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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Wohnfläche 101,69 m2
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Nutzfläche 134,64 m2
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Etage 4
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Zimmer 3
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Bäder 2
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WCs 2
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Terrassen 1
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Nutzungsart Wohnen
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Beziehbar sofort
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Maximale Mietdauer 5 Jahre
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Bauart Neubau
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Zustand gepflegt
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Baujahr 1955
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Heizwärmebedarf 54,9 kWh/m2a
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Heizwärmeklasse C
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fGEE 0,9
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fGEE Klasse A
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Miete | € 965,15 |
Betriebskosten | € 216,66 |
Umsatzsteuer | € 118,19 |
Monatliche Gesamtbelastung | € 1.300,00 |
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Kaution | 3 Bruttomonatsmieten |
Provision | Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision. |