MIETFREIER MONAT! Sie werden überrascht sein, was Wohnerlebnis hier ist!
Maximilianstraße, 3100 St. Pölten
78,69 m2Wohnfläche
3,5Zimmer
88,36 m2Nutzfläche
€ 1.077Gesamtkosten
Die gegenständliche Wohnung befindet sich der Maximilianstraße in fußläufiger Lage zwischen dem Hauptbahnhof, dem Universitätsklinikum und der Fachhochschule. Die in unmittelbarer Nähe erreichbaren Naherholungsflächen bilden die Franz Josef und Traisen-Promenade, die Traisen und der große Viehofner See
Wohnfläche: ca. 88,36 m² inkl. ca. 9,67 m² Loggia + Kellerabteil, 15 Jahre befristet zu mieten, Kündigungsfrist 3 Monate
Gesamtmiete: € 1.076,75 inkl. BK und USt.
Die Wohnung gliedert sich in: Vorzimmer, geräumige Wohnküche mit einem direkten Loggia Zugang, Schlafzimmer mit angrenzender Garderobe, Schlafzimmer oder Arbeitszimmer, ein barrierefreies Badezimmer mit Badewanne sowie separates WC, Abstellraum
Stockwerkslage/Aufzug: 3.OG / JA
beziehbar ab voraussichtlich: Sofort
Ausstattung: Fußbodenheizung, Echtholz-Parkettböden, hochwertige Sanitäreinrichtungen, moderne Einbauküche mit Markengeräten, hochqualitative Zargen und Innentüren, Waschmaschinen Anschluss, Medienanschlüsse
Kaution: 3 Bruttomonatsmieten
Provision: KEINE
Ein Tiefgaragenstellplatz kann separat angemietet werden
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
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Wohnfläche 78,69 m2
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Nutzfläche 88,36 m2
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Kellerfläche 2 m2
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Etage 3
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Zimmer 3,5
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Bäder 1
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WCs 1
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Loggias 1
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Nutzungsart Wohnen
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Beziehbar Sofort
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Maximale Mietdauer 15 Jahre
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Bauart Neubau
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Zustand gepflegt
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Baujahr 2017
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Energieausweis gültig bis 23.08.2026
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Heizwärmebedarf 30,83 kWh/m2a
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Heizwärmeklasse A
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fGEE 0,79
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fGEE Klasse A
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Miete | € 790,00 |
Betriebskosten | € 188,86 |
Umsatzsteuer | € 97,89 |
Monatliche Gesamtbelastung | € 1.076,75 |
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Kaution | 3 Bruttomonatsmieten |
Provision | Gemäß Erstauftraggeberprinzip bezahlt der Abgeber die Provision. |